<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://chronik-gross-kreutz.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Denkmale_und_Denkmalschutz</id>
	<title>Denkmale und Denkmalschutz - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://chronik-gross-kreutz.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Denkmale_und_Denkmalschutz"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://chronik-gross-kreutz.de/index.php?title=Denkmale_und_Denkmalschutz&amp;action=history"/>
	<updated>2026-08-02T09:18:50Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Chronik Groß Kreutz</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.39.0</generator>
	<entry>
		<id>https://chronik-gross-kreutz.de/index.php?title=Denkmale_und_Denkmalschutz&amp;diff=3669&amp;oldid=prev</id>
		<title>Wolfram am 16. April 2024 um 09:05 Uhr</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://chronik-gross-kreutz.de/index.php?title=Denkmale_und_Denkmalschutz&amp;diff=3669&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2024-04-16T09:05:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;table style=&quot;background-color: #fff; color: #202122;&quot; data-mw=&quot;interface&quot;&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-marker&quot; /&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-content&quot; /&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-marker&quot; /&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-content&quot; /&gt;
				&lt;tr class=&quot;diff-title&quot; lang=&quot;de&quot;&gt;
				&lt;td colspan=&quot;2&quot; style=&quot;background-color: #fff; color: #202122; text-align: center;&quot;&gt;← Nächstältere Version&lt;/td&gt;
				&lt;td colspan=&quot;2&quot; style=&quot;background-color: #fff; color: #202122; text-align: center;&quot;&gt;Version vom 16. April 2024, 11:05 Uhr&lt;/td&gt;
				&lt;/tr&gt;&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-lineno&quot; id=&quot;mw-diff-left-l1&quot;&gt;Zeile 1:&lt;/td&gt;
&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-lineno&quot;&gt;Zeile 1:&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Dem Denkmalschutz obliegt die dauerhafte Erhaltung unseres kulturellen Erbes und der damit verbundenen Lebensweise vergangener Zeiten. Hervorragende Bauwerke, die oft umwerfende gesellschaftliche Veränderunge oder natürliche Katastrophen überstanden hatten, faszinierten schon immer die Menschheit. In Deutschland begann man Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts den Denkmalschutz in gesetzlichen Verordnungen zu verankern. In der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 heißt es: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates“. Die Nationalsozialisten erließen ein &amp;quot;Heimatschutzgesetz&amp;quot;. In der DDR wurde der Denkmalschutz ebenfalls in der Verfassung festgelegt. In der Bundesrepublik ist die Kulturhoheit Ländersache, daraus folgt, jedes Bundesland muss eine eigenen Bestimmungen erlassen. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) regelt den Denkmalschutz. Denkmale müssen in eine Denkmalliste eingetragen werden. - Über den Erhaltungswert als Denkmal und die Einordnung in ein Gesamtentwicklungskonzept gab und und gibt es immer wieder verschiedene Auffassungen. So sieht dlie Liste der Baudenkmäler von Groß Kreutz heute anders aus, als vor vielen Jahren. Der Eine oder Andere mag dies bedauern, wenn aber aus dem Verfall preisgegebener Gebäude, wieder attraktive Orte werden, wird dies mehrheitlich begrüßt. Am 25. März 2015 wurde auf der Sitzung des Ortsbeirates Groß Kreutz beschlossen, dass einige denkmalgeschützte Gebäude im Ort durch Hinweistafeln gekennzeichnet werden.  &lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Dem Denkmalschutz obliegt die dauerhafte Erhaltung unseres kulturellen Erbes und der damit verbundenen Lebensweise vergangener Zeiten. Hervorragende Bauwerke, die oft umwerfende gesellschaftliche Veränderunge oder natürliche Katastrophen überstanden hatten, faszinierten schon immer die Menschheit. In Deutschland begann man Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts den Denkmalschutz in gesetzlichen Verordnungen zu verankern. In der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 heißt es: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates“. Die Nationalsozialisten erließen ein &amp;quot;Heimatschutzgesetz&amp;quot;. In der DDR wurde der Denkmalschutz ebenfalls in der Verfassung festgelegt. In der Bundesrepublik ist die Kulturhoheit Ländersache, daraus folgt, jedes Bundesland muss eine eigenen Bestimmungen erlassen. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) regelt den Denkmalschutz. Denkmale müssen in eine Denkmalliste eingetragen werden. - Über den Erhaltungswert als Denkmal und die Einordnung in ein Gesamtentwicklungskonzept gab und und gibt es immer wieder verschiedene Auffassungen. So sieht dlie Liste der Baudenkmäler von Groß Kreutz heute anders aus, als vor vielen Jahren. Der Eine oder Andere mag dies bedauern, wenn aber aus dem Verfall preisgegebener Gebäude, wieder attraktive Orte werden, wird dies mehrheitlich begrüßt. Am 25. März 2015 wurde auf der Sitzung des Ortsbeirates Groß Kreutz beschlossen, dass einige denkmalgeschützte Gebäude im Ort durch Hinweistafeln gekennzeichnet werden.  &lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;−&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #ffe49c; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Die aktuelle Liste der Baudenkmäler werden von den zuständigen Denkmalschutzbehörden herausgegeben. Die Aufführung der Baudenkmale in Groß Kreutz sind in der Liste der Baudenkmale von Groß Kreutz (Havel) in der Veröffentlichung der Landesdenkmalliste mit dem Stand vom 31. Dezember 2019 enthalten. Sieben Objekte werden hier aufgeführt, wobei die unter der ID-09190914 genannte &amp;quot;Landstraße mit Ziegelpflasterung zwischen Deetz und Groß Kreutz&amp;quot; auf der Gemarkung des Ortsteiles Deetz liegt. Der Vollständigkeits halber wird sie am Ende der Betrachtungen vorgestellt.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;+&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Die aktuelle Liste der Baudenkmäler werden von den zuständigen Denkmalschutzbehörden herausgegeben. Die Aufführung der Baudenkmale in Groß Kreutz sind in der Liste der Baudenkmale von Groß Kreutz (Havel) in der Veröffentlichung der Landesdenkmalliste mit dem Stand vom 31. Dezember 2019 enthalten. Sieben Objekte werden hier aufgeführt, wobei die unter der ID-09190914 genannte &amp;quot;Landstraße mit Ziegelpflasterung zwischen Deetz und Groß Kreutz&amp;quot; auf der Gemarkung des Ortsteiles Deetz liegt. Der Vollständigkeits halber wird sie am Ende der Betrachtungen vorgestellt. &lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;Die amtliche Übersicht der Groß Kreutzer Denkmale, Stand 23. August 2023 [[https://ns.gis-bldam-brandenburg.de/hida4web/search?smode=advanced;sort=ort;ort=Gro%C3%9F%20Kreutz;startDoc=21]]&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;/table&gt;</summary>
		<author><name>Wolfram</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://chronik-gross-kreutz.de/index.php?title=Denkmale_und_Denkmalschutz&amp;diff=3312&amp;oldid=prev</id>
		<title>Wolfram am 30. November 2023 um 11:06 Uhr</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://chronik-gross-kreutz.de/index.php?title=Denkmale_und_Denkmalschutz&amp;diff=3312&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2023-11-30T11:06:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;table style=&quot;background-color: #fff; color: #202122;&quot; data-mw=&quot;interface&quot;&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-marker&quot; /&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-content&quot; /&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-marker&quot; /&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-content&quot; /&gt;
				&lt;tr class=&quot;diff-title&quot; lang=&quot;de&quot;&gt;
				&lt;td colspan=&quot;2&quot; style=&quot;background-color: #fff; color: #202122; text-align: center;&quot;&gt;← Nächstältere Version&lt;/td&gt;
				&lt;td colspan=&quot;2&quot; style=&quot;background-color: #fff; color: #202122; text-align: center;&quot;&gt;Version vom 30. November 2023, 13:06 Uhr&lt;/td&gt;
				&lt;/tr&gt;&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-lineno&quot; id=&quot;mw-diff-left-l1&quot;&gt;Zeile 1:&lt;/td&gt;
&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-lineno&quot;&gt;Zeile 1:&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;−&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #ffe49c; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Dem Denkmalschutz obliegt die dauerhafte Erhaltung unseres kulturellen Erbes und der damit verbundenen Lebensweise vergangener Zeiten. Hervorragende Bauwerke, die oft umwerfende gesellschaftliche Veränderunge oder natürliche Katastrophen überstanden hatten, faszinierten schon immer die Menschheit. In Deutschland begann man Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts den Denkmalschutz in gesetzlichen Verordnungen zu verankern. In der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 heißt es: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates“. Die Nationalsozialisten erließen ein &amp;quot;Heimatschutzgesetz&amp;quot;. In der DDR wurde der Denkmalschutz ebenfalls in der Verfassung festgelegt. In der Bundesrepublik ist die Kulturhoheit Ländersache, daraus folgt, jedes Bundesland muss eine eigenen Bestimmungen erlassen. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) regelt den Denkmalschutz. Denkmale müssen in eine Denkmalliste eingetragen werden. - Über den Erhaltungswert als Denkmal und die Einordnung in ein Gesamtentwicklungskonzept gab und und gibt es immer wieder verschiedene Auffassungen. So sieht dlie Liste der Baudenkmäler von Groß Kreutz heute anders aus, als vor vielen Jahren. Der Eine oder Andere mag dies bedauern, wenn aber aus dem Verfall preisgegebener Gebäude, wieder attraktive Orte werden, wird dies mehrheitlich begrüßt.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;+&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Dem Denkmalschutz obliegt die dauerhafte Erhaltung unseres kulturellen Erbes und der damit verbundenen Lebensweise vergangener Zeiten. Hervorragende Bauwerke, die oft umwerfende gesellschaftliche Veränderunge oder natürliche Katastrophen überstanden hatten, faszinierten schon immer die Menschheit. In Deutschland begann man Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts den Denkmalschutz in gesetzlichen Verordnungen zu verankern. In der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 heißt es: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates“. Die Nationalsozialisten erließen ein &amp;quot;Heimatschutzgesetz&amp;quot;. In der DDR wurde der Denkmalschutz ebenfalls in der Verfassung festgelegt. In der Bundesrepublik ist die Kulturhoheit Ländersache, daraus folgt, jedes Bundesland muss eine eigenen Bestimmungen erlassen. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) regelt den Denkmalschutz. Denkmale müssen in eine Denkmalliste eingetragen werden. - Über den Erhaltungswert als Denkmal und die Einordnung in ein Gesamtentwicklungskonzept gab und und gibt es immer wieder verschiedene Auffassungen. So sieht dlie Liste der Baudenkmäler von Groß Kreutz heute anders aus, als vor vielen Jahren. Der Eine oder Andere mag dies bedauern, wenn aber aus dem Verfall preisgegebener Gebäude, wieder attraktive Orte werden, wird dies mehrheitlich begrüßt&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;. Am 25. März 2015 wurde auf der Sitzung des Ortsbeirates Groß Kreutz beschlossen, dass einige denkmalgeschützte Gebäude im Ort durch Hinweistafeln gekennzeichnet werden&lt;/ins&gt;.  &lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Die aktuelle Liste der Baudenkmäler werden von den zuständigen Denkmalschutzbehörden herausgegeben. Die Aufführung der Baudenkmale in Groß Kreutz sind in der Liste der Baudenkmale von Groß Kreutz (Havel) in der Veröffentlichung der Landesdenkmalliste mit dem Stand vom 31. Dezember 2019 enthalten. Sieben Objekte werden hier aufgeführt, wobei die unter der ID-09190914 genannte &amp;quot;Landstraße mit Ziegelpflasterung zwischen Deetz und Groß Kreutz&amp;quot; auf der Gemarkung des Ortsteiles Deetz liegt. Der Vollständigkeits halber wird sie am Ende der Betrachtungen vorgestellt.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Die aktuelle Liste der Baudenkmäler werden von den zuständigen Denkmalschutzbehörden herausgegeben. Die Aufführung der Baudenkmale in Groß Kreutz sind in der Liste der Baudenkmale von Groß Kreutz (Havel) in der Veröffentlichung der Landesdenkmalliste mit dem Stand vom 31. Dezember 2019 enthalten. Sieben Objekte werden hier aufgeführt, wobei die unter der ID-09190914 genannte &amp;quot;Landstraße mit Ziegelpflasterung zwischen Deetz und Groß Kreutz&amp;quot; auf der Gemarkung des Ortsteiles Deetz liegt. Der Vollständigkeits halber wird sie am Ende der Betrachtungen vorgestellt.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;/table&gt;</summary>
		<author><name>Wolfram</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://chronik-gross-kreutz.de/index.php?title=Denkmale_und_Denkmalschutz&amp;diff=130&amp;oldid=prev</id>
		<title>Wolfram: Die Seite wurde neu angelegt: „Dem Denkmalschutz obliegt die dauerhafte Erhaltung unseres kulturellen Erbes und der damit verbundenen Lebensweise vergangener Zeiten. Hervorragende Bauwerke, die oft umwerfende gesellschaftliche Veränderunge oder natürliche Katastrophen überstanden hatten, faszinierten schon immer die Menschheit. In Deutschland begann man Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts den Denkmalschutz in gesetzlichen Verordnungen zu verankern. In der Weimarer Verfassung vom 11.…“</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://chronik-gross-kreutz.de/index.php?title=Denkmale_und_Denkmalschutz&amp;diff=130&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2022-12-25T14:26:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Dem Denkmalschutz obliegt die dauerhafte Erhaltung unseres kulturellen Erbes und der damit verbundenen Lebensweise vergangener Zeiten. Hervorragende Bauwerke, die oft umwerfende gesellschaftliche Veränderunge oder natürliche Katastrophen überstanden hatten, faszinierten schon immer die Menschheit. In Deutschland begann man Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts den Denkmalschutz in gesetzlichen Verordnungen zu verankern. In der Weimarer Verfassung vom 11.…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Dem Denkmalschutz obliegt die dauerhafte Erhaltung unseres kulturellen Erbes und der damit verbundenen Lebensweise vergangener Zeiten. Hervorragende Bauwerke, die oft umwerfende gesellschaftliche Veränderunge oder natürliche Katastrophen überstanden hatten, faszinierten schon immer die Menschheit. In Deutschland begann man Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts den Denkmalschutz in gesetzlichen Verordnungen zu verankern. In der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 heißt es: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates“. Die Nationalsozialisten erließen ein &amp;quot;Heimatschutzgesetz&amp;quot;. In der DDR wurde der Denkmalschutz ebenfalls in der Verfassung festgelegt. In der Bundesrepublik ist die Kulturhoheit Ländersache, daraus folgt, jedes Bundesland muss eine eigenen Bestimmungen erlassen. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) regelt den Denkmalschutz. Denkmale müssen in eine Denkmalliste eingetragen werden. - Über den Erhaltungswert als Denkmal und die Einordnung in ein Gesamtentwicklungskonzept gab und und gibt es immer wieder verschiedene Auffassungen. So sieht dlie Liste der Baudenkmäler von Groß Kreutz heute anders aus, als vor vielen Jahren. Der Eine oder Andere mag dies bedauern, wenn aber aus dem Verfall preisgegebener Gebäude, wieder attraktive Orte werden, wird dies mehrheitlich begrüßt.&lt;br /&gt;
Die aktuelle Liste der Baudenkmäler werden von den zuständigen Denkmalschutzbehörden herausgegeben. Die Aufführung der Baudenkmale in Groß Kreutz sind in der Liste der Baudenkmale von Groß Kreutz (Havel) in der Veröffentlichung der Landesdenkmalliste mit dem Stand vom 31. Dezember 2019 enthalten. Sieben Objekte werden hier aufgeführt, wobei die unter der ID-09190914 genannte &amp;quot;Landstraße mit Ziegelpflasterung zwischen Deetz und Groß Kreutz&amp;quot; auf der Gemarkung des Ortsteiles Deetz liegt. Der Vollständigkeits halber wird sie am Ende der Betrachtungen vorgestellt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wolfram</name></author>
	</entry>
</feed>