Die Familie: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Chronik Groß Kreutz
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[[Datei:Statut,Gewerks-Verein, Seite 8.jpeg|200pmx|thumb|right|Letzte Seite des Dokuments mit den Namen des Vorstandes<ref>Dieses Dokument wurde von U. Marschke beim Abriss des Hauses Triftstraße 8, neben anderen interessanten Schriftstücken aus dem 19. Jahrhundert gerettet. Sie waren im Kniestock (Drempel) des Hauses versteckt.</ref>]]
Der Begriff „Familie“ stammt aus dem Lateinischen „familia“, wobei er bei den alten Römern eine andere Bedeutung hatte. Heute ist der Begriff „Familie“ eine Verwandtschaftsbezeichnung, die bis ins zwanzigste Jahrhundert die biologische Verwandtschaft meinte. Heute wird im Allgemeinen das Zusammenleben und für einander sorgen als Familie bezeichnet. Es können zwei gleichgeschlechtige Partner:innen eine Familie bilden. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Vaterschaft und Elternschaft im Sinne des Grundgesetzes bestehen auch dann, wenn der eine Vaterschaft anerkennende Mann weder biologischer Vater ist noch eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind begründet hat. Offenheit gegenüber allen Lebensformen sollte heutzutage selbstverständlich sein. Der Gedanke, „die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft“, bestehend aus Vater, Mutter, Kind, ist in der heutigen Zeit erweitert worden. Doch eine unumstößliche Tatsache hat die Natur uns auferlegt, nur Frau und Mann können Kinder zeugen. Die emotionale Nähe zum Kind schafft eine Bindung  und legt das soziale Fundament für das weitere Leben und somit der gesamten Gesellschaft. Es kommt nicht selten vor, dass Paare ohne Trauschein zusammen leben. In den sogenannten Patchwork-Familien gibt es Kinder, welcher aus einer vorherigen Verbindung hervor gegangen sind. In vielen Gesellschaften sind gleichgeschlechtige Verbindungen verpönt, ja verboten und mit Strafen belegt. In der Bundesrepublik wurde der Paragraph 175 erst 1994 abgeschafft. In der DDR war es zwar nicht generell verboten, wurde aber selten offen ausgelebt.<ref>wurde 1988 abgeschafft</ref>.  Erst allmählich wurden diese Partnerschaften akzeptiert und toleriert. So war es auch nicht mehr etwas Besonderes, als ich zwei Männer gemeinsam ein Haus in Groß Kreutz Am Scheunenplatz bauten. - Ein andere Aspekt soll hier noch erwähnt werden. Die „Haltbarkeit“ einer Ehe hat heute ein anderes Verfallsdatum, als bei den vielen Generationen vor unserer Zeit. Sich trennende Paare hinterlassen meist nicht nur emotionale Schäden, auch der Bedarf an Wohnraum wächst dadurch und die finanzielle Lage beider Seiten wird in den meisten Fällen auch nicht besser.
[[Datei:Statut,Gewerks-Verein, Titelseite.jpeg|200pmx|thumb|right|Titelseite des Statuts vom "Gewerksverein zu Groß Kreutz", von 1876]]
In der Sozialgeschichte werden die einzelnen Elemente und die Struktur unserer Gesellschaft betrachtet. Es werden die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Einflussfaktoren auf die Gesellschaft untersucht. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein waren die eigene Familie und die Kirchen diejenigen, die Verantwortung bei soziale Notlagen übernahm. In gewissem Umfang mussten auch auf dem Lande die Grundbesitzer für ihre Beschäftigten sorgen. Anders sah das in der Stadt aus, kein Arbeitgeber, ob Fabrikbesitzer oder Handelsmann, musste für seine Lohnarbeiter oder Angestellten soziale Verpflichtungen übernehmen, weder im Krankheitsfall, noch in irgend einer Weise  für die Altersversorgung. Die Geschichte der gesellschaftlichen Verantwortung auf staatlicher Basis begann unter Reichskanzler Otto von Bismarck in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts mit der Sozialgesetzgebung. Der sich immer mehr verstärkende Unterschied in sozialen Fragen zwischen dem Bürgertum und der Arbeiterschaft führte zur Bildung von Vereinen, die ihre Lage verbessern wollten. Auf der einen Seite bekämpfte der konservative Bismarck mit allen Mitteln die sozialdemokratische Bewegung, auf der anderen Seite war er gezwungen, um die sich weiter ausbreitende Massenbewegung in Schach zu halten, und um die prekäre Lage der breiten Volksmasse zu verbessern. In seiner Sozialgesetzgebung führte er 1883 die Krankenversicherung ein, die im Falle von Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit das finanzielle Problem entschärfen sollte. Es folgte eine Unfallversicherung und 1889 auch eine Invaliditäts- und Rentenversicherung. Sein eigentliches Ziel die Arbeiterschaft zu befrieden, gelang ihm jedoch nicht.  Die sozialen Unterschiede in der Gesellschaft nahmen zu. Bismarck wurde 1890 vom Kaiser Wilhelm II. entlassen. Das „Sozialistengesetz“ wurde aufgehoben und die Arbeiterbewegung gewann an immer mehr Stärke, die im Laufe der weiteren Geschichte mehr zur sozialen Gerechtigkeit beitrug und bis heute beiträgt. In der Zeit davor haben sich einzelne Gewerke zu Selbsthilfevereinen zusammen geschlossen. So haben Maurer- und Zimmergesellen im Juni 1876 in Groß Kreutz den "''Gewerks-Verein zu Gr. Kreutz und Umgebung''" als "''Eingeschriebe Hülfskasse''" gegründet. Ihr Zweck war die Unterstützung in Krankheits- und Todesfällen. (Bei dem gefundenen Druck könnte es sich um einen Vordruck hendeln; es fehlen die Seiten 2, 3 und 5)

Version vom 12. Dezember 2023, 10:30 Uhr

Letzte Seite des Dokuments mit den Namen des Vorstandes[1]
Titelseite des Statuts vom "Gewerksverein zu Groß Kreutz", von 1876

In der Sozialgeschichte werden die einzelnen Elemente und die Struktur unserer Gesellschaft betrachtet. Es werden die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Einflussfaktoren auf die Gesellschaft untersucht. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein waren die eigene Familie und die Kirchen diejenigen, die Verantwortung bei soziale Notlagen übernahm. In gewissem Umfang mussten auch auf dem Lande die Grundbesitzer für ihre Beschäftigten sorgen. Anders sah das in der Stadt aus, kein Arbeitgeber, ob Fabrikbesitzer oder Handelsmann, musste für seine Lohnarbeiter oder Angestellten soziale Verpflichtungen übernehmen, weder im Krankheitsfall, noch in irgend einer Weise für die Altersversorgung. Die Geschichte der gesellschaftlichen Verantwortung auf staatlicher Basis begann unter Reichskanzler Otto von Bismarck in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts mit der Sozialgesetzgebung. Der sich immer mehr verstärkende Unterschied in sozialen Fragen zwischen dem Bürgertum und der Arbeiterschaft führte zur Bildung von Vereinen, die ihre Lage verbessern wollten. Auf der einen Seite bekämpfte der konservative Bismarck mit allen Mitteln die sozialdemokratische Bewegung, auf der anderen Seite war er gezwungen, um die sich weiter ausbreitende Massenbewegung in Schach zu halten, und um die prekäre Lage der breiten Volksmasse zu verbessern. In seiner Sozialgesetzgebung führte er 1883 die Krankenversicherung ein, die im Falle von Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit das finanzielle Problem entschärfen sollte. Es folgte eine Unfallversicherung und 1889 auch eine Invaliditäts- und Rentenversicherung. Sein eigentliches Ziel die Arbeiterschaft zu befrieden, gelang ihm jedoch nicht. Die sozialen Unterschiede in der Gesellschaft nahmen zu. Bismarck wurde 1890 vom Kaiser Wilhelm II. entlassen. Das „Sozialistengesetz“ wurde aufgehoben und die Arbeiterbewegung gewann an immer mehr Stärke, die im Laufe der weiteren Geschichte mehr zur sozialen Gerechtigkeit beitrug und bis heute beiträgt. In der Zeit davor haben sich einzelne Gewerke zu Selbsthilfevereinen zusammen geschlossen. So haben Maurer- und Zimmergesellen im Juni 1876 in Groß Kreutz den "Gewerks-Verein zu Gr. Kreutz und Umgebung" als "Eingeschriebe Hülfskasse" gegründet. Ihr Zweck war die Unterstützung in Krankheits- und Todesfällen. (Bei dem gefundenen Druck könnte es sich um einen Vordruck hendeln; es fehlen die Seiten 2, 3 und 5)

  1. Dieses Dokument wurde von U. Marschke beim Abriss des Hauses Triftstraße 8, neben anderen interessanten Schriftstücken aus dem 19. Jahrhundert gerettet. Sie waren im Kniestock (Drempel) des Hauses versteckt.