Gemeindevertretung, Ausschüsse, Kommissionen
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Gemeindevertretung (Hauptsatzung der Gemeind Groß Kreutz (Havel) v. 10.9.2024, §5 auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §31 Absatz 3, §44 Absatz 4 Satz 4)
Die Gemeindvertretung trifft Entscheidungen bei Vermögensfragen über 80.000 Euro; Ausschüsse/ Kommissionen
Der Hauptausschuss, als wichtigster Ausschuss, ist bei kleineren Summen zuständig.
Von dem/den gewählten Gemeinderatsmitgliedern und sachkundigen Bürgern werden Kommissionen gebildet, um die verschiedenen Sachgebiete zu beraten und Empfehlungen zu geben. Nach der Gemeindegebietsreform und der Brandenburger Kommunalverfassung nennen sich die Kommissionen „Ausschüsse“ der Gemeindvertretung.
Der wichtigste Ausschuss ist der Hauptausschuss.