Amtsblätter und Gemeindebote

Aus Chronik Groß Kreutz
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Im Amtsblatt müssen und werden die staatlich festgelegten Gesetze, Verordnungen und Satzungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewinnen dadurch ihre Gültigkeit. Die Kommunikation zwischen der Gemeindeverwaltung und seinen Bürgern unterliegt natürlich auch der ständigen Veränderung und zollt dem Fortschritt Tribut. Unter dem Abschnitt Kommunikation in dem Kapitel Infrastruktur wird eine kleine Rückschau in vergangene Zeiten gehalten. Heute kann Jeder per Internet auf die Informationen und Verlautbarungen in der gesamten Gemeinde zugreifen. Die offiziellen Mitteilungen der Gemeindeverwaltung von Groß Kreutz (Havel) erfolgen im „Amtsblatt“. Seit Januar 2008 können sie als pdf-Ausgabe im Internet nachgelesen werden.[1] Neben den Mitteilungen zu Öffnungszeiten, Bankverbindung, den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und anderen wichtigen Rufnummern, werden die lokalen nichtamtlichen Informationen im Gemeindeboten veröffentlicht.[2] Zuvor wurde die Bevölkerung mit anderen monatlichen Druckerzeugnissen in Kenntnis gesetzt, wie z.B. im "General-Anzeiger" von Werder a.d. Havel. In der Amtsgemeinde Groß Kreutz hieß es „Verkündungsblatt“ und erschien erstmals im XX



Weblinks:


Fußnoten

  1. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen: Gemeinde Groß Kreutz (Havel), Herr Reth Kalsow, Bürgermeister, 14550 Groß Kreutz (Havel), Potsdamer Landstraße 49b, Telefon: 03 32 07 / 351-0
  2. Herausgeber Gemeindebote: Gemeinde Groß Kreutz (Havel)14550 Groß Kreutz (Havel), Potsdamer Landstraße 49b, Telefon: 03 32 07 / 351-0 Herausgeber, Verlag und verantwortlich für den Anzeigenteil: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbHPanoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon 030/28099345, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de