Besondere Gesetze, Verordnungen

Aus Chronik Groß Kreutz
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Einige Gesetze und Vorschriften der Vergangenheit muten uns heute eigenartig an und man schmunzelt darüber. Um ein Gefühl für längst vergangene Zeiten zu gewinnen, seien hier einige aus heutiger Sicht kuriose vorgestellt.

Im 17. Jahrhundert war es üblich und per Erlass vorgeschrieben, dass junge Leute welche heiraten wollten, zuvor die Erlaubnis der Eltern einzuholen haben (s. Bild „Renovirte CONSTITUTION, von Verlöbnis und Ehe-Sachen, vom 15. Decembr. 1694)

Gesetzestext zur Errichtung einer Ehe aus dem Jahre 1695 (Ausschnitt)

. Aber damit war es noch nicht getan. Zuvor musste der Bräutigam wenigstens sechs Obstbäume und sechs junge Eichen gepflanzt haben und darüber eine Bescheinigung vorweisen, sonst darf der Pfarrer keine Trauung vollziehen. Diese Verordnung wurde erst 1721 aufgehoben.

Die Edikte betrafen fast alle Lebensbereiche. Vielfältige Vorschriften neben dem Familienrecht gab es für das Handwerk, die Landwirtschaft, den Handel, Steuern und Versicherungen und Banken damals schon. Das Kirchenrecht unterlag ständigen Veränderungen, manch alte Tradition musste durch Verordnung geändert werden. Siehe Verordnung zur evangelischen Beerdigung.

(Wer sich für die historischen Gesetze interessiert findet im Internet viele Quellen (s.a. [[1]]

Im Folgenden einige wichtige Gesetze mit teils tiefgreifender Wirkung:

  • 1.Juni 1794 - Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten. In ihm wurden das Zivil-, Öffentliche- und Strafrecht umfassend geregelt. Inhaltlich wurden die Grundsätze des feudalen Obrigkeitsstaates verankert. Die althergebrachte Ständeordnung wurde erst in der Folgezeit modernisiert.
  • Die Stein - Hardenbergschen Reformen ab 1806 brachten einige gravierende Veränderungen. Zu ihnen gehörten z.B. die formale Entlassung aus der Abhängigkeit, was wiederum zur Folge hatte, dass zum Wehrdienst eingezogen werden konnte. Mit der Separation wurden zwar die Frohndienste auf dem Lande abgeschafft, aber zu dem Preis, dass das Landvolk, welches Boden zur Bewirtschaftung vom Gutsherren besaß, diesen abgeben mussten. (s.u. 14.09.1814)
  • 1810 - In der Gesindeordnung wurden die Rechte und Pflichte zwischen der Herrschaft und den Dienstboten festgeschrieben. Die Dienstverhältnisse der Angestellten begannen und endeten am Martinstag (11. November). Dies war der Zahltag an dem der "Zehnt" bzw. Steuern entrichtet werden mussten.
  • 1811 - das preußisches "Vorflut-Edikt" wurde erlassen zur Regelung der Wasserstände in den Flussläufen durch Wehre; ergänzt durch die Gesetze vom 28. Februar 1843 und 11. Mai 1853
  • 14.September 1811 - Einleitung des Separarationprozesses. Das Regulierungsedikt verschaffte den Bauern einerseits Freiheit von Abgaben und Diensten, andererseits Verlust von Grundbesitz zu Gunsten der adligen Grundbesitzer. Die bisherigen Pächter wurden Eigentümer der Höfe, die sie bewirtschafteten, allerdings nicht in vollem Umfang. Die bisherigen Rechte und Ansprüche des Grundherrn wurden mit den bisherigen Rechten und Ansprüchen der Bauern ausgeglichen werden. Deshalb mussten die Bauern für ihre neuen Höfe eine Entschädigung zahlen. Die Entschädigungssumme war hoch, die Bauern mussten einen Teil des bisher von ihnen bewirtschafteten Landes dem alten Gutsbesitzer überlassen
  • Gedarmeriegesetz - Die Polizeitruppe war militärisch organisiert und unterstand der Befehlsgewalt des Kriegsministeriums.
  • 3. November 1838: Das Gesetz über die Eisenbahn-Unternehmungen, kurz Preußisches Eisenbahngesetz (prEG) genannt, wurde im Königreich Preußen am 3. November 1838 von Friedrich Wilhelm III. unterzeichnet. Der Ausbau der Eisenbahn mit Haltestelle in für Groß Kreutz, wurde zur Initialzündung für die weitere Entwicklung des Ortes.
  • 1842 - Gesetz zur Verpflichtung der Pflege der Armen und Zugezogener. In ihm wurden die Gemeinden zur Tragung der Kosten verpflichtet.
  • 1906 - Gesetz zur Ausgestaltung der Volksschulen

Doch warum in die Ferne schweifen. Das zwanzigste Jahrehundert hat mit seinen politischen Umbrüchen tief in die gesellschaftlichen Verhältnisse eingegriffen. Hier seien einige mit weitreichenden Folgen aufgeführt:

  • 23. März 1933: Vom Reichstag wird das "Ermächtigungsgesetz" erlassen. Kern des Gesetzes ist, dass die Reichsregierung allein Gesetze ohne das Parlament erlassen kann. Somit das Aus der Demokratie.
  • 16. Oktober 1934: Bodenschätzungsgesetz (Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens in Deutschland). Die Reichsregierung wollte mit dieser „Reichsbodenschätzung“einen Überblick erhalten, in welcher Weise und mit welchem Anteil die verschiedenen Böden in den einzelnen Betrieben, Gemarkungen, Gemeinden, Verwaltungsbezirken und im ganzen Land vertreten sind. Durch dieses Bodenschätzungsgesetz wurde die Durchführung der Bodenschätzung für das gesamte Reichsgebiet angeordnet. (Quelle: Wikipedia)
  • 15. August 1945: Befehl 40 der SMAD zur Wiederaufnahme des Unterrichts, Schließung der Privatschulen und Entnazifizierung des Lehrkörpers
  • 3. bis 11. September 1945 erließen die Provinz- und Landesverwaltungen der Sowjetischen Besatzungszone Verordnungen zur Durchführung der Bodenreform in der SBZ. Ausdrückliche Anordnung des SMAD

In der Folgezeit wurden unzählige Gesetze und Verordnungen in der DDR erlassen:

  • 1. September 1955: Einführung der Zehn-Klassen-Schule
  • 11. Dezember 1957: Passgesetz der DDR; Republikflucht wird zum Straftatbestand
  • 13. August 1961: Befehl zum Mauerbau
  • Am 1.1.1978 ist in der DDR das neue "Arbeitsgesetzbuch der DDR" in Kraft getreten (s.GBl I. 185, 16.6.1977). Es erfolgte in einer Zusammenfassung (Kodifizierung) aller arbeitsrechtlich relevanten Probleme in einem Gesetzeswerk.
  • Die Gesetze der DDR wurden im Gestzblatt der DDR veröffentlicht. Eine Quelle zum Nachlesen findet man unter [[2]].
  • 1. Juli 1990: Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR trat aufgrund des Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 in Kraft.
  • Jahrzehnte lang wurden neue Gesetze mit der gedruckten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt die amtliche Verkündung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt ausschließlich in elektronischer Form im Internet unter [[3]] nachlesen oder in pdf-Form herrunterladen. Gie Gesetze und Verordnungen des Landes Brandenburg lassen sich unter [[4]] recherchieren.