Besondere Gesetze, Verordnungen und Akten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Chronik Groß Kreutz
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[[Datei:Nr.58 vom 15ten Dez 1694_Renovirte Constitution von Verlöbnis und Ehe-Sachen_bildgröße ändern.png|200px|thumb|right|Gesetzestext zur Errichtung einer Ehe aus dem Jahre 1695 (Ausschnitt)]]
Im 17. Jahrhundert war es üblich und per Erlass vorgeschrieben, dass junge Leute welche heiraten wollten, zuvor die Erlaubnis der Eltern einzuholen haben (s. Bild „Renovirte CONSTITUTION, von Verlöbnis und Ehe-Sachen, vom 15. Decembr. 1694) [[Datei:Nr.58 vom 15ten Dez 1694_Renovirte Constitution von Verlöbnis und Ehe-Sachen_bildgröße ändern.png|200px|thumb|right|Gesetzestext zur Errichtung einer Ehe aus dem Jahre 1695 (Ausschnitt)]]. Aber damit war es noch nicht getan. Zuvor musste der Bräutigam wenigstens sechs Obstbäume und sechs junge Eichen gepflanzt haben und darüber eine Bescheinigung vorweisen, sonst darf der Pfarrer keine Trauung vollziehen. Diese Verordnung wurde erst 1721 aufgehoben.
In diesem Kapitel werden Gesetze, Verordnungen und Ähnliches vorgestellt, die aus heutiger Sicht wichtig, interessant und auch teilweise kurios erscheinen. Um die Gesetze und Vorschriften unter das Volk zu bringen, wurden nicht nur die Staatsdiener mit den einschlägigen Informationen versorgt, auch die Kirchen waren ein wichtiger Pfeiler der Macht. Zur Verkündung der neuesten Vorschriften bekamen die Geistlichen die Gesetzestexte in gebundener Form ausgeliefert. Gesetze spiegeln die Erfordernisse und die Politik, sowie die Moralvorstellungen ihrer Zeit wider. Aus lange vergangenen Zeitena mutet uns heute manches merkwürdig und unvorstellbar an.
 
Im 17. Jahrhundert war es üblich und per Erlass vorgeschrieben, dass junge Leute welche heiraten wollten, zuvor die Erlaubnis der Eltern einzuholen haben (s. Bild „Renovirte CONSTITUTION, von Verlöbnis und Ehe-Sachen, vom 15. Decembr. 1694) . Aber damit war es noch nicht getan. Zuvor musste der Bräutigam wenigstens sechs Obstbäume und sechs junge Eichen gepflanzt haben und darüber eine Bescheinigung vorweisen, sonst darf der Pfarrer keine Trauung vollziehen.


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Datei:Nr.37 vom 5ten März 1685_Edikt von Pflanzung von Obst- und Eichel-Bäumen,Teil1_bildgröße ändern.png|Edikt zur Pflanzung von Obst- und Eichenbäumen vom 5. März 1685, Teil1
Datei:Nr.37 vom 5ten März 1685_Edikt von Pflanzung von Obst- und Eichel-Bäumen,Teil1_bildgröße ändern.png|Edikt zur Pflanzung von Obst- und Eichenbäumen vom 5. März 1685, Teil1
Datei:Nr.37 vom 5ten März 1685_Edikt von Pflanzung von Obst- und Eichel-Bäumen,Teil2_bildgröße ändern.png|Edikt zur Pflanzung von Obst- und Eichenbäumen vom 5. März 1685, Teil2
Datei:Nr.37 vom 5ten März 1685_Edikt von Pflanzung von Obst- und Eichel-Bäumen,Teil2_bildgröße ändern.png|Edikt zur Pflanzung von Obst- und Eichenbäumen vom 5. März 1685, Teil2
Datei:Nr.127 vom 26ten Aug 1729_Beerdigungszug ohne Kreuz.png|Evangelische Beerdigung, August 1729
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Die Edikte betrafen fast alle Lebensbereiche. Vielfältige Vorschriften neben dem Familienrecht gab es für das Handwerk, die Landwirtschaft, den Handel, Steuern und Versicherungen und Banken damals schon. Das Kirchenrecht unterlag ständigen Veränderungen, manch alte Tradition musste durch Verordnung geändert werden. Siehe Verordnung zur evangelischen Beerdigung.
Wer sich für die historischen Gesetze interessiert findet im Internet viele Quellen (s.a. [[https://web-archiv.staatsbibliothek-berlin.de/altedrucke.staatsbibliothek-berlin.de/Rechtsquellen/inhaltccm.html





Version vom 6. Februar 2023, 21:15 Uhr

Im 17. Jahrhundert war es üblich und per Erlass vorgeschrieben, dass junge Leute welche heiraten wollten, zuvor die Erlaubnis der Eltern einzuholen haben (s. Bild „Renovirte CONSTITUTION, von Verlöbnis und Ehe-Sachen, vom 15. Decembr. 1694)

Gesetzestext zur Errichtung einer Ehe aus dem Jahre 1695 (Ausschnitt)

. Aber damit war es noch nicht getan. Zuvor musste der Bräutigam wenigstens sechs Obstbäume und sechs junge Eichen gepflanzt haben und darüber eine Bescheinigung vorweisen, sonst darf der Pfarrer keine Trauung vollziehen. Diese Verordnung wurde erst 1721 aufgehoben.

Die Edikte betrafen fast alle Lebensbereiche. Vielfältige Vorschriften neben dem Familienrecht gab es für das Handwerk, die Landwirtschaft, den Handel, Steuern und Versicherungen und Banken damals schon. Das Kirchenrecht unterlag ständigen Veränderungen, manch alte Tradition musste durch Verordnung geändert werden. Siehe Verordnung zur evangelischen Beerdigung.


Wer sich für die historischen Gesetze interessiert findet im Internet viele Quellen (s.a. [[https://web-archiv.staatsbibliothek-berlin.de/altedrucke.staatsbibliothek-berlin.de/Rechtsquellen/inhaltccm.html



  • Am 1.1.1978 ist in der DDR das neue "Arbeitsgesetzbuch der DDR" in Kraft getreten (s.GBl I. 185, 16.6.1977). Es erfolgte in einer Zusammenfassung (Kodifizierung) aller arbeitsrechtlich relevanten Probleme in einem Gesetzeswerk.
  • Die Gesetze der DDR wurden im Gestzblatt der DDR veröffentlicht. Eine Quelle zum Nachlesen findet man unter [[1]].
  • Jahrzehnte lang wurden neue Gesetze mit der gedruckten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt die amtliche Verkündung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt ausschließlich in elektronischer Form im Internet unter [[2]] nachlesen oder in pdf-Form herrunterladen. Gie Gesetze und Verordnungen des Landes Brandenburg lassen sich unter [[3]] recherchieren.