Besondere Gesetze, Verordnungen und Akten

Aus Chronik Groß Kreutz
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Einige Gesetze und Vorschriften der Vergangenheit muten uns heute eigenartig an und man schmunzelt darüber. Um ein Gefühl für längst vergangene Zeiten zu gewinnen, seien hier einige aus heutiger Sicht kuriose vorgestellt.

Im 17. Jahrhundert war es üblich und per Erlass vorgeschrieben, dass junge Leute welche heiraten wollten, zuvor die Erlaubnis der Eltern einzuholen haben (s. Bild „Renovirte CONSTITUTION, von Verlöbnis und Ehe-Sachen, vom 15. Decembr. 1694)

Gesetzestext zur Errichtung einer Ehe aus dem Jahre 1695 (Ausschnitt)

. Aber damit war es noch nicht getan. Zuvor musste der Bräutigam wenigstens sechs Obstbäume und sechs junge Eichen gepflanzt haben und darüber eine Bescheinigung vorweisen, sonst darf der Pfarrer keine Trauung vollziehen. Diese Verordnung wurde erst 1721 aufgehoben.

Die Edikte betrafen fast alle Lebensbereiche. Vielfältige Vorschriften neben dem Familienrecht gab es für das Handwerk, die Landwirtschaft, den Handel, Steuern und Versicherungen und Banken damals schon. Das Kirchenrecht unterlag ständigen Veränderungen, manch alte Tradition musste durch Verordnung geändert werden. Siehe Verordnung zur evangelischen Beerdigung.


Wer sich für die historischen Gesetze interessiert findet im Internet viele Quellen (s.a. [[https://web-archiv.staatsbibliothek-berlin.de/altedrucke.staatsbibliothek-berlin.de/Rechtsquellen/inhaltccm.html



  • Am 1.1.1978 ist in der DDR das neue "Arbeitsgesetzbuch der DDR" in Kraft getreten (s.GBl I. 185, 16.6.1977). Es erfolgte in einer Zusammenfassung (Kodifizierung) aller arbeitsrechtlich relevanten Probleme in einem Gesetzeswerk.
  • Die Gesetze der DDR wurden im Gestzblatt der DDR veröffentlicht. Eine Quelle zum Nachlesen findet man unter [[1]].
  • Jahrzehnte lang wurden neue Gesetze mit der gedruckten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt die amtliche Verkündung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt ausschließlich in elektronischer Form im Internet unter [[2]] nachlesen oder in pdf-Form herrunterladen. Gie Gesetze und Verordnungen des Landes Brandenburg lassen sich unter [[3]] recherchieren.