Feiertage und Gedenktage

Aus Chronik Groß Kreutz
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Feiertage sind als „Tage der Arbeitsruhe" und der "seelischen Erhebung“ neben den normalen Sonntagen verfassungsmäßig fest verankert. Es gibt landesspezifische Feiertage, die von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt werden. Außerdem wird in bewegliche und unbewegliche Feiertage unterschieden. Für Festtage gibt es festgelegte Verhaltensregeln. Brandenburg gehört mit den anderen, überwiegend evangelisch geprägten Ländern, zu denen, die die wenigsten, sprich 10 Feiertage haben.