Gewerbegebiete: Unterschied zwischen den Versionen
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Gewerbegebiete sind im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind. (lt. Wikipedia), im Gegensatz zu Wohngebiete, in denen andere Vorschriften z.B. zu Lärm u.a, Vorschriften zur Umwelt gelten. Auch zu DDR-Zeiten galten bestimmte Auflagen für die Ansiedlung von Betrieben. | Gewerbegebiete sind im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind. (lt. Wikipedia), im Gegensatz zu Wohngebiete, in denen andere Vorschriften z.B. zu Lärm u.a, Vorschriften zur Umwelt gelten. Auch zu DDR-Zeiten galten bestimmte Auflagen für die Ansiedlung von Betrieben. |
Version vom 7. April 2023, 20:46 Uhr
Gewerbegebiete sind im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind. (lt. Wikipedia), im Gegensatz zu Wohngebiete, in denen andere Vorschriften z.B. zu Lärm u.a, Vorschriften zur Umwelt gelten. Auch zu DDR-Zeiten galten bestimmte Auflagen für die Ansiedlung von Betrieben.