Gewerbegebiete: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Chronik Groß Kreutz
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[[Datei:Ladestraße 5.JPG|200px|thumb|right|Ladestraße am Groß Kreutzer Bahnhof; Aufn. W.H.j. 6/2011]]


Gewerbegebiete sind im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind. (lt. Wikipedia), im Gegensatz zu Wohngebiete, in denen andere Vorschriften z.B. zu Lärm u.a, Vorschriften zur Umwelt gelten. Auch zu DDR-Zeiten galten bestimmte Auflagen für die Ansiedlung von Betrieben.


 
Gewerbegebiete sind im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind. (lt. Wikipedia), im Gegensatz zu Wohngebiete, in denen andere Vorschriften zur Umwelt, zum Lärm oder u.a. gelten. Auch zu DDR-Zeiten galten bestimmte Auflagen für die Ansiedlung von Betrieben. Zum Dorf Groß Kreutz gehören drei Gewerbegebiete.
===Frucht- und Frachthof===
Interessant wurde nach der Wende für die Kommunen die Möglichkeit, Einnahmen aus Gewerbesteuern zu generieren. In Groß Kreutz wurde durch die KEG<ref>Kommunale Entwicklungsgesellschaft</ref> das erste Gewerbegebiet "Frucht- und Frachthof" etabliert. Der '''"Frucht- und Frachthof"''' gelegen an der L86 kurz vor Neubochow , war ein mit allen Medien erschlossenes Gebiet für die Ansiedlung von Logistik-Unternehmen. "Die Frucht Express GmbH wurde im Jahr 1990 als Tochter der westfälischen C. van Schoonhoven und Sohn gegründet. Der Beginn war bescheiden: in einer ehemaligen LPG-Kirschhalle starteten zehn motivierte Mitarbeiter mit vier gebrauchten LKW. Im Mai 1992 erfolgte der erste Umzug in eine etwas größere Halle nach Plötzin. Seit dem Jahr 1996 arbeitet der Frucht Express auf dem Gelände in Groß Kreutz. Zunächst stand eine ca. 7.400 Quadratmeter große und nach modernstem Standard gebaute Halle mit Bananenreiferei zur Verfügung."<ref>Zitat von frucht-express.de/ueber-uns</ref> Nebenan ließ sich ein Baumaschinen Verleiher nieder.
 
 
===Am Eichenhain===
 
 
===Fußnoten und Weblinks===

Aktuelle Version vom 9. Juni 2023, 11:55 Uhr


Gewerbegebiete sind im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind. (lt. Wikipedia), im Gegensatz zu Wohngebiete, in denen andere Vorschriften zur Umwelt, zum Lärm oder u.a. gelten. Auch zu DDR-Zeiten galten bestimmte Auflagen für die Ansiedlung von Betrieben. Zum Dorf Groß Kreutz gehören drei Gewerbegebiete.