Gewerbegebiete: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Chronik Groß Kreutz
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Gewerbegebiete sind im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind. (lt. Wikipedia), im Gegensatz zu Wohngebiete, in denen andere Vorschriften z.B. zu Lärm u.a, Vorschriften zur Umwelt gelten. Auch zu DDR-Zeiten galten bestimmte Auflagen für die Ansiedlung von Betrieben.  
Gewerbegebiete sind im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind. (lt. Wikipedia), im Gegensatz zu Wohngebiete, in denen andere Vorschriften zur Umwelt, zum Lärm oder u.a. gelten. Auch zu DDR-Zeiten galten bestimmte Auflagen für die Ansiedlung von Betrieben. Zum Dorf Groß Kreutz gehören drei Gewerbegebiete.
 
 
 
 
 
 
 
===Fußnoten und Weblinks===

Aktuelle Version vom 9. Juni 2023, 11:55 Uhr


Gewerbegebiete sind im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind. (lt. Wikipedia), im Gegensatz zu Wohngebiete, in denen andere Vorschriften zur Umwelt, zum Lärm oder u.a. gelten. Auch zu DDR-Zeiten galten bestimmte Auflagen für die Ansiedlung von Betrieben. Zum Dorf Groß Kreutz gehören drei Gewerbegebiete.