Gewerbegebiete

Aus Chronik Groß Kreutz
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Gewerbegebiete sind im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind. (lt. Wikipedia), im Gegensatz zu Wohngebiete, in denen andere Vorschriften z.B. zu Lärm u.a, Vorschriften zur Umwelt gelten. Auch zu DDR-Zeiten galten bestimmte Auflagen für die Ansiedlung von Betrieben.




Fußnoten und Weblinks