Groß Kreutzer Wappen und Siegel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Chronik Groß Kreutz
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Datei:Stempel-Marwitz'sche_Bibliotheh.jpg|Stempel der Bibliothek derer von der Marwitz
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Datei:Gemeinde-Siegel 1940.jpeg
Datei:Gemeinde-Siegel 1940.jpeg|Quittung aus Schlachtsteuereinnahmebuch
Datei:Berechtigungsschein-1948_3.jpeg|Siegel auf einem Berechtigungsschein 1948
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Datei:Siegel Rat der Gemeinde Groß Kreutz, 1984.jpeg|Rat der Gemeinde Groß Kreutz, Siegel von 1984
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Aktuelle Version vom 19. April 2023, 17:32 Uhr

Groß Kreutzer Flagge
Wappen von Groß Kreutz

Wappen und Flaggen sind Ausdruck von Eigenständigkeit und Hoheitsanspruch - so ist es überliefert aus vergangenen Zeiten. Es musste nun ein Gemeindewappen gefunden werden, das aus historischer und heraldischer Sicht, dem Ort ein unverwechselbares Gesicht gab und somit Identifikationsstiftend ist. Mehrere Entwürfe wurden eingereicht. Der Entwurf von Grossenkreutz? wurde letztendlich anerkannt. Er spiegelt die Besonderheiten unseres Dorfes wider. So ein "redendes Wappen" weist in seiner Gestaltung auf typische örtliche Gegebenheiten hin. Zum Einen sollte natürlich das Kreuz von Groß Kreutz eine Rolle spielen, zum Anderen wollte man den Eichen im Ortsbild Rechnung tragen. Ganz besonders wurde in diesem Sinne an die unter Naturschutz stehende "Luthereiche" am Weinberg gedacht. Viele werden sich vielleicht fragen, was hat eine Birne im Wappen zu suchen. hat es mit dem Obstanbau in der Gegend zu tun? Die Birne geht in unserem Fall auf die ursprüngliche slawische Besiedlung des Dorfes zurück. Als sich hier Deutsche ansiedelten, gab es zwei Dörfer deren Namen Crucewitz war. Ein slavicam crucewitz, auch Klein Kreutz genannt, und ein maior crutzewitz. Ersteres wurde 1275 erstmalig urkundlich erwähnt und ist später in der Feldmark von Bochow aufgegangen. Der Bezug zu einer Birne war durch das slawische Wort für Birne "Kruševec" gegeben (s. 3.4 Name des Ortes).

Der eingereichte Entwurf wurde vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv mit Schreiben vom 26. Juni 1995 bestätigt. Die Wappenbeschreibung (Blaisonierung) lautet: "In Grün ein goldenbordiertes rotes Kreuz mit erniedrigtem Balken, oben bewinkelt von einer goldenen Birne und einem goldenen Eichenblatt." Darufhin wurde ein Antrag zur Führung eines Wappens und einer Fahne beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg eingereicht. Im Schreiben vom 18. April 1996 genehmigte die Behörde gemäß §1 Absatz 4 i. V. m. §3 Absatz 2 der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen vom 31.5.1991 das Führen des Wappens und der Flagge. Die Flagge hat folgendes Aussehen: Die Flagge wird an einem Querholz aufgehängt und hat drei Längsstreifen in den Farben Grün-Gelb-Grün im Verhältnis 1:2:1 und in der Mitte das Gemeindewappen. Als mit der Gemeindereform 2003 die Gemeinden des Amtes ihre Selbständigkeit verloren und sich zu einer Großgemeinde zusammenschlossen, war das Aus der eigenständigen Hoheitszeichen der Dörfer besiegelt. Vom Innenministerium gibt es dazu folgende Festlegung: "Da die aufgenommenen Gemeinden ihre Rechte als eigenständige Gebietskörperschaften abgeben, verlieren deren genehmigte Wappen und Flaggen ihre Qualität als kommunale Hoheitszeichen. Sie können aber von Vereinen oder bei Stadtfesten u. ä. als sogenannte Ortsteilwappen weiter verwendet werden."[1] Die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) führt kein eigenes Wappen. Von der Gemeindeverwaltung wird ein kreisrundes Dienstsiegel verwendet.


Dienstsiegel


Gemeindewappen der Ortsteile von Groß Kreutz (Havel)

Fußnoten

  1. Rechtliche Grundlage für die gemeindlichen Wappen und Flaggen ist die Verordnung über kommunale Hoheitszeichen – KommHzV vom 6.9.2000. Auf die Ortsteilwappen ist diese nicht anwendbar.