Satzungen, Anordnungen und Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Chronik Groß Kreutz
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In den Gemeindevertretersitzungen werden die anstehenden Probleme diskutiert und mehrheitliche Beschlüsse zur Lösung derselben gefasst. Diese Sitzungen haben einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Während bei den öffentlichen Verhandlungen alle Einwohner ein Teilnahmerecht besitzen, werden im nichtöffentlichen Teil die Beratung aus Gründen des Gemeinwohls oder wenn schutzwürdiger Interessen Einzelner oder persönliche Angelegenheiten eines Einwohners behandelt werden durchgeführt. Der Grundstücksver- bzw. ankauf ist ein typisches Beispiel für nichtöffentliche Sitzungen. Die Verhinderung von für die Gemeinde schädlichen Spekulationen und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sind maßgeblich für Geheimhaltung. Aus diesen Gründen werden hier nur einige Beschlüsse erwähnt, die nicht nur öffentlich gefasst wurden, sondern auch für den Ort und seine Bewohner von besonderem Einfluss waren.
In den Gemeindevertretersitzungen werden die anstehenden Probleme diskutiert und mehrheitliche Beschlüsse zur Lösung derselben gefasst. Diese Sitzungen haben einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Während bei den öffentlichen Verhandlungen alle Einwohner ein Teilnahmerecht besitzen, werden im nichtöffentlichen Teil die Beratung aus Gründen des Gemeinwohls oder wenn schutzwürdiger Interessen Einzelner oder persönliche Angelegenheiten eines Einwohners behandelt werden durchgeführt. Der Grundstücksver- bzw. ankauf ist ein typisches Beispiel für nichtöffentliche Sitzungen. Die Verhinderung von für die Gemeinde schädlichen Spekulationen und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sind maßgeblich für Geheimhaltung. Aus diesen Gründen werden hier nur einige Beschlüsse erwähnt, die nicht nur öffentlich gefasst wurden, sondern auch für den Ort und seine Bewohner von besonderem Einfluss waren.
===Fußnoten und Weblinks===

Version vom 22. Mai 2023, 09:24 Uhr

Die Ortssatzungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des Staates bzw. der Länder und werden den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst. Nach der Wende wurden die ortsbezogenenn Vorgaben den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland angepasst. Diese Ergänzungen betreffen Verhältensregeln für die Bürger, Satzungen zu Beiträgen und Gebühren, die Nutzung von gemeinschaftlichen Einrichtungen, zur Geschäftsordnungund andere ordnungsbehördliche Verordnung. Die jeweilsgültige Form für die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) können online nachgelesen werden[1].

In den Gemeindevertretersitzungen werden die anstehenden Probleme diskutiert und mehrheitliche Beschlüsse zur Lösung derselben gefasst. Diese Sitzungen haben einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Während bei den öffentlichen Verhandlungen alle Einwohner ein Teilnahmerecht besitzen, werden im nichtöffentlichen Teil die Beratung aus Gründen des Gemeinwohls oder wenn schutzwürdiger Interessen Einzelner oder persönliche Angelegenheiten eines Einwohners behandelt werden durchgeführt. Der Grundstücksver- bzw. ankauf ist ein typisches Beispiel für nichtöffentliche Sitzungen. Die Verhinderung von für die Gemeinde schädlichen Spekulationen und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sind maßgeblich für Geheimhaltung. Aus diesen Gründen werden hier nur einige Beschlüsse erwähnt, die nicht nur öffentlich gefasst wurden, sondern auch für den Ort und seine Bewohner von besonderem Einfluss waren.



Fußnoten und Weblinks