Soziale Strukturen

Aus Chronik Groß Kreutz
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Die Familie

Der Begriff „Familie“ stammt aus dem Lateinischen „familia“, wobei er bei den alten Römern eine andere Bedeutung hatte. Heute ist der Begriff „Familie“ eine Verwandtschaftsbezeichnung, die bis ins zwanzigste Jahrhundert die biologische Verwandtschaft meinte. Heute wird im Allgemeinen das Zusammenleben und für einander sorgen als Familie bezeichnet. Es können zwei gleichgeschlechtige Partner:innen eine Familie bilden. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Vaterschaft und Elternschaft im Sinne des Grundgesetzes bestehen auch dann, wenn der eine Vaterschaft anerkennende Mann weder biologischer Vater ist noch eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind begründet hat. Offenheit gegenüber allen Lebensformen sollte selbstverständlich sein. Der Gedanke, „die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft“, bestehend aus Vater, Mutter, Kind, ist in der heutigen Zeit erweitert worden. Doch eine unumstößliche Tatsache hat die Natur uns auferlegt, nur Frau und Mann können Kinder zeugen. Die emotionale Nähe zum Kind schafft eine Bindung und legt das soziale Fundament für das weitere Leben und somit der gesamten Gesellschaft. In vielen Gesellschaften sind gleichgeschlechtige Verbindungen verpönt, ja verboten und mit Strafen belegt. In der Bundesrepublik wurde der Paragraph 175 erst 1994 abgeschafft. In der DDR war es zwar nicht generell verboten, wurde aber selten offen ausgelebt.[1]. Erst allmählich wurde diese Partnerschaften akzeptiert und toleriert. So war es auch nicht mehr etwas Besonderes, als ich zwei Männer gemeinsam ein Haus in Groß Kreutz bauten. Ein andere Aspekt soll hier noch erwähnt werden. Die „Haltbarkeit“ einer Ehe ist in der heutigen Zeit von einem anderen Verfallsdatum geprägt, als bei den vielen Generationen vor unserer Zeit. Sich trennende Paare hinterlassen meist nicht nur emotionale Schäden, auch der Bedarf an Wohnraum wächst dadurch und die finanzielle Lage beider Seiten wird in den meisten Fällen auch nicht besser.




Zu den Säulen der Betreuung seiner Bürger hat Deutschland das System der Sozialversicherung eingericht.

  1. wurde 1988 abgeschafft