Von Gemeinde Groß Kreutz zu Groß Kreutz (Havel)

Aus Chronik Groß Kreutz
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Eine Gemeinde ist ein geographisch und politisch gemeinsames Territorium. Bis vor gar nicht allzu langer Zeit, bildete jedes Dorf eine eigene Gemeinde. Und jede Gemeinde hatte ein "Oberhaupt" - den Bürgermeister oder Ortsvorsteher. Bürgermeister K. Beck hatte nur einen Schreibtisch in seiner Stube zu stehen, von dem er aus die Amtsgeschäfte führte. Je größer der Ort, je mehr Bürger standen ihm zur Seite, um die Aufgaben der Gemeinde zu erfüllen. Als die Verpflichtungen solch einer Kommune immer größer wurden, und sie nicht mehr in ehrenamtlicher Tätigkeit vollbracht werden konnten, mussten hauptamtliche Kräfte diese Tätigkeiten übernehmen. Hierzu gehörten u.a. die Verwaltung der Finanzen (Kämmerer)und Buchhaltung. Der Arbeitsplatz dieser fest angestellten Personen war die Bürgermeisterei, später hieß es Gemeindebüro. Auch Groß Kreutz hatte ein Gemeindebüro in der Potsdamer Straße 4, ein Doppelhaus von dem Bauunternehmer Liere.

Das Haus, in dem das Gemeindebüro von Groß Kreutz untergebracht war. Aufn. um 1975

Mit dem Anwachsen der Aufgaben wurden immer mehr Leute angestellt. Als der Platz für alle nicht mehr reichte, zog die Verwaltung in die vom Konsum verlassene Baracke in die Bochower Straße, welche sie sich aber mit der Grundschule von Groß Kreutz teilen musste. Mit der Ämterbildung im Land Brandenburg wuchsen die Anforderungen an die verwaltung an. Ein neues "Zuhause" für das Amt Groß Kreutz musste her. Die amtsangehörigen Gemeinden beschlossen den Neubau eines Amtsgebäudes. Als Platz bot sich das Gelände der Milchviehanlage in der Bochower/ Ecke Gartenstraße an. Dort wo der ehemalige Querstall

Querstall der Rinderzuchtanlage vom VEG Groß Kreutz

stand, sollte das neue Domizil des Amtes werden. In Kooperation mit dem Luise-Henrietten-Stift in Lehnin wurde das Gebäude geplant und realisiert. In der unteren Etage lagen die Räume der Verwaltung, und im ersten Stock richtete das Stift zwei Wohnungen mit 2 Zimmern und sechs Einraumwohnungen für das "Betreute Wohnen" von älteren und pflegebedürftigen Personen ein. Die Fassade des Gebäudes wurde in Anlehnung an die alten Stallgemäuer gestalten, Feldstein erinnern daran.

In alt hergebrachter Weise hatte jeder Ort einen Bürgermeister zu wählen. In den vielen kleinen Dörfern der alten Mark Brandenburg und nun in dem wieder erstandenen Land Brandenburg, fanden sich nicht genug Mandatsträger, um den anstehenden Verwaltungsaufgaben nebenberuflich gerecht zu werden. Die Folge waren viele unbesetzte Stellen. Eine grundlegende Änderung in der Behördenstruktur musste her. Der Zusammenschluss einzelner Orte zu Amtsgemeinden erfolgte mit der ersten Kommunalreform 1992 in den neuen Bundesländern. Die zuvor einzelnen selbstständigen Gemeinden erhielten nun eine gemeinsame Verwaltung – das Amt[1], das von dem hauptberuflichen Amtsleiter Manfred Meske seit dem 1. Oktober 1992 geführt wurde. Die Ämter sollten eine Mindestgröße von Fünftausend Einwohnern haben. Der Zusammenschluss der Gemeinden Bochow, Deetz, Derwitz, Groß Kreutz, Krielow und Schmergow erreichte die geforderte Einwohnerzahl mit 4750 nicht ganz, so dass die Bildung dieses Amts vorerst offen blieb und ein „Amt auf Probe“ entstand. Mit der Genehmigung des Brandenburgischen Innenministeriums wurde im September 1994 das Amt Groß Kreutz bestätigt. Die Finanz-, Personal- und Planungshoheit lag weiterhin bei den Gemeinden. Die nach wie vor existierenden Bürgermeister, die seit dem 15. September 1992 nur noch ehrenamtlich tätig, vertraten die Interessen ihres Ortes in dem Amtsausschuss[2]. Das Amt war für die sämtliche Verwaltungsaufgaben zuständig. Der seit der Wende amtierende Bürgermeister Norbert Stein, übernahm die Leitung des Bauamtes. Herr Dr. Fels übernahm den Vorsitz im Amtsausschuss.

1992/93 wurde eine Kreisgebietsreform durchgeführt, die aus den Landkreisen Brandenburg und Potsdam und dem Kreis Belzig den Kreis Potsdam-Mittelmark entstehen ließen. Die Städte Potsdam und Brandenburg bildeten eine jeweils eigene Verwaltungsstruktur (Kreisfrei).

Die brandenburgische Gemeindegebietsreform aus dem Jahre 2003 brachte eine neue Form von Gemeinden hervor. Sowohl geographisch, als auch verwaltungsmäßig wurden neue Strukturen geschaffen.[3] Aus den Orten des Amtes Groß Kreutz und Emster/ Havel entstand die amtsfreie Großgemeinde "Groß Kreutz/Emster. Aus dem Groß Kreutzer Amt wollte Derwitz in die Stadt Werder/ Havel eingemeindet werden. Den Derwitzern wurde ihr Wunsch erfüllt, im Gegensatz zu den Krielowern, die auch gerne diesen Schritt gegangen wären. Von den Orten aus Emster/ Havel entschieden sich Götz, welches schon länger engere Beziehungen zu Groß Kreutz hatte, Jeserig und Schenkenberg für ein gemeinsames Gehen mit Groß Kreutz. Die Wuster wollten nach Brandenburg a. d. Havel, und Damsdorf sowie Trechwitz, hatten sich für Kloster Lehnin entschieden. Aus den vorher getrennt verwalteten Dörfern war ein Gebilde mit acht Ortsteilen geworden. Ab April 2004 hieß das Gebilde Groß Kreutz (Havel)[4].

Ortsschild vom Ortsteil Groß Kreutz

Diese wurden nun zentral von einer Verwaltung mit Sitz in Jeserig, und einem hauptamtlichen Bürgermeister verwaltet. In der Wahl zum ersten Bürgermeister der Großgemeinde Groß Kreutz (Havel) setzte sich der Bewerber Reth Kalsow aus Schenkenberg gegen den ehemaligen Amtsleiter aus Groß Kreutz durch. Lange umstritten war der zukünftige Sitz der Gemeindeverwaltung. Erst nach heftigem Streit und Auseinandersetzungen zwischen der SPD-Fraktion und dem von der CDU angeführten Bündnis, wurde das ehemalige Amtsgebäude in Jeserig

Ehemaliges Amtshaus in Jeserig, jetzt Sitz der Gemeindeverwaltung von Groß Kreutz (Havel)

zum Sitz bestimmt. Die Räumlichkeiten des Groß Kreutzer Amtes in der Gartenstraße 2 wurden wurden neuen Bestimmungen zugeführt. Der Großteil wurde zu einer Arztpraxis umgebaut. Eine Logopädin und das Büro des Bezirksschornsteinfegermeisters K. Titsch zogen ein. Der große Sitzungsraum wird von der Physiotherapie Ketschau für therapeutisches Turnen genutzt.

Einzelnachweise


Fußnoten

  1. Im Land Brandenburg besteht ein Amt aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Größere Gemeinden, die sich zusammenschließen, nennt "amtsfreie Gemeinden"
  2. Amtsausschuss ist das Leitungsgremium eines aus mehreren Gemeinden bestehenden Amtes. Mitglieder sind insbesondere die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden, daneben kann es noch weitere Mitglieder geben, die aus der Mitte der Gemeindevertretung gewählt werden. Der Amtsausschuss wählt auch den Amtsdirektor.(Wikipedia)
  3. Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming (4.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, I (Gesetze), 2003, Nr. 05, S. 73
  4. Änderung des Namens der Gemeinde Groß Kreutz/Emster. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 1. April 2004. Amtsblatt für Brandenburg Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 15. Jahrgang, 2004, Nummer 14, Potsdam, 14. April 2004, S. 191 PDF