Deetz

Aus Chronik Groß Kreutz
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Wappen von OT-Deetz[1]
Ortsschild; Aufn. W.H.j. 10/2019
Deetzer Kirche, Aufn. W.H.j. 6/2012
Deetzer Kirche, Aufn. W.H.j. 6/2012
Kirchturm, Aufn. W.H.j. 6/2012

Zu DDR-Zeiten gehörte der Ort zum Kreis Brandenburg Land. Nach der Wende schloss er sich mit 5 andern Gemeinden zum „Amt Groß Kreutz“ zusammen. 2003 wurden die Gemeinden Bochow, Deetz, Groß Kreutz, Krielow und Schmergow sowie die Gemeinden Götz, Jeserig und Schenkenberg des Amtes Emster-Havel zur neuen Gemeinde Groß Kreutz/Emster zusammengeschlossen. Name der Großgemeinde wurde am 1. Juli 2004 in Groß Kreutz (Havel) geändert. [2]


Baudenkmale in Deetz (Übersicht [[1]])

  • Dorfkirche [[2]] Die Dorfkirche am Kirchplatz wurde Anfang des 20. Jahrhunderst umgebaut. Außerdem stehen unter Denkmalschutz die Orgel und die Glocke.
  • Voigt-Villa, Am Kirchplatz 1 [[3]]
  • Wohnhaus, Schmergower Straße 16 [[4]]
  • Schmiedegehöft, bestehend aus Wohnhaus, Schmiedewerkstatt und Wirtschaftsgebäude, Alte Dorfstraße 2 [[5]]
  • Pfarrhaus mit Wirtschaftsgebäude, Scheune und Gartenmauer [[6]]
  • Villa Neumann mit Einfriedung, Hofpflasterung und Gartenanlage [[7]]
  • Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude, Alte Dorfstraße 18 [[8]]
  • Landstraße mit Ziegelpflasterung zwischen Deetz und Groß Kreutz [[9]]
  • Große Bergstraße mit Ziegelpflaster, Abschnitt zwischen den Grundstücken Nr. 4 und Nr. 20 [[10]]
  • Transformatorenstation, Alter Schmergower Weg | Schmergower Straße | Deetzer Chaussee [[11]]


Weblinks und Fußnoten

  1. Als mit der Gemeindereform 2003 die Gemeinden des Amtes ihre Selbständigkeit verloren und sich zu einer Großgemeinde zusammenschlossen, war das Aus der eigenständigen Hoheitszeichen der Dörfer besiegelt. Vom Innenministerium gibt es dazu folgende Festlegung: "Da die aufgenommenen Gemeinden ihre Rechte als eigenständige Gebietskörperschaften abgeben, verlieren deren genehmigte Wappen und Flaggen ihre Qualität als kommunale Hoheitszeichen. Sie können aber von Vereinen oder bei Stadtfesten u. ä. als sogenannte Ortsteilwappen weiter verwendet werden."
  2. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 1. April 2004. Amtsblatt für Brandenburg Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 15. Jahrgang, 2004, Nummer 14, Potsdam, 14. April 2004, S. 191