Rechtssysteme und Gerichtszugehörigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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* 1806 - Die Stein- Hardenbergschen Reformen brachten | * 1806 - Die Stein- Hardenbergschen Reformen brachten einige grundlegende Veränderungen. Dazu gehörten die formale Entlassung aus der Abhängigkeit vom Gutsherren mit den Folgen, dass zum Wehrdienst eingezogen werden konnte, oder die Befreiung von Frohndiensten nur durch Landabgabe an den Gutsherren erreicht wurde. | ||
* 1810 - Gesindeordnung (sie stellte das Verhältnis zwischen der "Herrschaft" und dem "Gesinde" (Bedienstete, Dienstboten) | * 1810 - Gesindeordnung (sie stellte das Verhältnis zwischen der "Herrschaft" und dem "Gesinde" (Bedienstete, Dienstboten) | ||
* 1812 - Gendarmeriegesetz | * 1812 - Gendarmeriegesetz | ||
Version vom 20. August 2026, 10:16 Uhr
Einige wichtige Stufen in der Entwicklung des Rechtssystems in Preußen/ Brandenburg:
- 1794 - Allgemeine Landrecht
- 1806 - Die Stein- Hardenbergschen Reformen brachten einige grundlegende Veränderungen. Dazu gehörten die formale Entlassung aus der Abhängigkeit vom Gutsherren mit den Folgen, dass zum Wehrdienst eingezogen werden konnte, oder die Befreiung von Frohndiensten nur durch Landabgabe an den Gutsherren erreicht wurde.
- 1810 - Gesindeordnung (sie stellte das Verhältnis zwischen der "Herrschaft" und dem "Gesinde" (Bedienstete, Dienstboten)
- 1812 - Gendarmeriegesetz
- 1842 - Gesetz zur Pflege der Armen
- 1872 - Die neue Kreisordnung der Provinzen
- 1906 - Gesetz zur Ausgestaltung der Volksschulen
Bis 1849 Patrimonalgericht Groß Kreutz unter dem Land- und Stadtgericht Brandenburg