Forstwirtschaft

Aus Chronik Groß Kreutz
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Forstwirtschaft

Bewaldung von Groß Kreutz

Unsere Gegend, Groß Kreutz und weit darüber hinaus, war ursprünglich viel stärker bewaldet. Heute beträgt die forstwirtschaftliche Nutzung gerade mal rund 15%. In der Gemarkung Groß Kreutz wurden und werden die Freiräume überwiegend landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzt. Der weitaus größte Anteil der Waldflächen gehörte zum Rittergut. Da die Ländereien des Gutes im Zuge der Bodenreform 1945/46 enteignet wurden, wurden damals Teilflächen der Wälder an einige Bewohner des Dorfes zur Nutzung übergeben. Die Bewirtschaftung wurde durch die staatliche Aufsicht kontrolliert und stark reglementiert. Es war nicht erlaubt für den eigenen Bedarf Nutzholz zu werben, sondern nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Revierförsters. Er legte auch fest, welche Bäume gefällt werden mussten, um den staatlichen Bedarf zu decken. Der Aufwand und Nutzen wurde für die formellen Eigentümer zu einer immer größeren Belastung. Ein teilweise überalterter Bestand an Kiefern, die an Rotfäule litten, musste gefällt werden. Aus diesem Grund gaben viele ihre erhaltenen Waldstücke an den Staat wieder zurück. Nach der Wende wurde von der BVVG[1] das staatliche Eigentum der DDR verkauft. Ein Bürger aus dem Groß Kreutzer Ausbau konnte mit einem tragfähigen Bewirtschaftungskonzept die ca. 200 ha Gutswald erwerben. Die Alteigentümer, Nachfahren derer von der Marwitz, verzichteten auf ihr Vorkaufsrecht. Der in bäuerlicher Hand befindliche Waldanteil ist sehr gering und liegt am südlichen Rande der Gemarkung. Außerdem besitzt die Kirche noch etwas Wald am westlichen Ende der Krähenheide. Ursprünglich prägten Mischwälder, in denen die Eichen stark dominierten, unser Landschaftsbild. Die Kiefer wurde erst später, als schnellwüchsiger Nutzholzlieferant, verstärkt angepflanzt. Auch heute noch kann man an einigen Stellen die einstmals vorherrschende Baumart erahnen. Selbst im Ortsbild sind noch mehrere hundert Jahre alte Zeugen zu bewundern, wie die Am Eichenhain, sowie in den Gärten zwischen der Neuen Chaussee und der Lehniner Straße und sie selbst, mit ihren Alleebäumen.

Die folgende Karte (1) vom GEO-Portal Groß Kreutz zeigt die dunkelgrün umrandete Gemarkung mit den im mittleren Grün eingefärbten Waldungen.

(1) Bewaldung der Groß Kreutzer Gemarkung

Nun noch einige Sätze zu den Besitzverhältnissen am Groß Kreutzer Wald. Über Jahrhunderte waren die größten Landbesitzer und somit auch die der Wälder, die Eigentümer des Rittergutes. Ihrem Interessen oblag es, inwieweit Forstwirtschaft und Jagd für sie von Bedeutung waren. Dies änderte sich schlagartig, als nach dem Zweiten Weltkrieg alle Großgrundbesitzer in der sowjetisch besetzten Zone enteignet wurden. Die Ländereien und der Waldbesitz derer von der Marwitz wurde im Rahmen der Bodenreform an Groß Kreutzer Bürger verteilt. Die Bewirtschaftung oblag nun den neuen Besitzern, Eigentümer blieb der Staat. Eine freie Verfügbarkeit war nicht gegeben. Der Holzeinschlag wurde von staatlicher Seite vorgeschrieben. Das Nutzholz musste zum größten Teil abgegeben werden. Nur die Zopfenden der Kiefern standen zur freien Verfügung. Aus diesem Grunde gaben im Laufe der Jahre viele ihre Waldstücke an den Staat wieder zurück.

Neben dem gutsherrschaftlichen Wald gab es noch Waldflächen, die der Kirche und einigen Bauern gehören. Der Kirchenwald hat eine lange Tradition. Er war früher zur Versorgung des Pfarrers von großer Bedeutung und gehört heute mit knapp einem Hektar zur Kirchengemeinde in Groß Kreutz.

Bauernwald

Im äußersten Südwesten der Gemarkung, Flur 6, befinden sich die bewaldeten Flurstücke Dammast 1 – 6 Flur 6 (Abteilung 1620), die südwestlich an die Gemarkung Schenkenberg und Damsdorf und südlich an die Gemarkung Bochow grenzen. Dies ist ein alter Bauernwald, heutiger Bestand sind überwiegend Kiefern. Viel Aufwand müssen die Besitzer zum Umbau des Waldes betreiben. (Eichen und Douglasien?) um den veränderten Ansprüchen aus Klima und Schädlingsbefall zu trotzen. Ein anderes Problem ist beim Umbau des Waldes, dass eigentlich nicht heimische Arten sich immer mehr ausbreiten. Früher wurde die Birke als „Unkraut“ des Waldes bezeichnet, heute ist die spätblühende Traubenkirsche ein großes Problem. Sie macht, auf Grund ihres schnellen und dichten Wachstums, in vielen Kiefernwäldern die Verjüngung und natürliche Ausbreitung von heimischen Baumarten fast unmöglich.

Wie geht es weiter mit unserem Wald? Es gibt nicht Wenige, die zum Wald im Allgemeinen und speziell zu der grünen Lunge in der unmittelbaren Nähe eine enge Beziehung haben. Das die Natur einem stetigen Wandel unterliegt, ist uns mit der Zeit immer deutlicher vor Augen geführt worden. Vor sechzig, siebzig Jahren war der Brandenburger Wald noch ein viel besuchtes Pilzrevier. Die Marone, der Butterpilz, der Pfifferling und auch Steinpilz und Grünling waren geschätzte Beute der Pilzsammler. Selbst so seltene Arten, wie den Mousseron ( Kleiner Knoblauchschwindling) konnte man finden. Zunehmende Verkrautung und fehlende Niederschläge ließen so manches Pilzjahr ausfallen.

Waldbewirtschaftung

Die Betreuung des Waldes in der Gemarkung unterstand den jeweiligen Rittergutsbesitzern bis 1945. Bei der Bodenreform 1945 wurde der Wald des ehemaligen Rittergutes an Bürger der Gemeinde vergeben. Nur ganz geringe Waldanteile befanden sich zuvor in Privathand. Auf dem Kirchhof steht heute noch das Grabmal von dem Waldwächter Andreas Paul (*20.11.1838 †30.3.1930). Unter dem letzten Besitzer, Bodo von der Marwitz, diente Herr Otto Märten. Er war auch einige Jahren nach dem 2. Weltkrieg für den Forst in Groß Kreutz zuständig, bis Dieter Schieler im staatlichen Auftrag diese Aufgabe übernahm.

Mit der Neustrukturierung der Forstverwaltungen in der DDR war die Oberförsterei in Lehnin zuständig. Über Jahrzehnte war unser Revierförster Dieter Schieler, aus der Groß Kreutzer Triftstraße, verantwortlich für die Waldbestände in unserer Gemarkung.

Nach der Wende ist die oberste Instanz für die Wälder im Land Brandenburg, der Landesbetrieb Forst Brandenburg. Die Oberförsterei ist weiterhin in Lehnin angesiedelt und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Waldbewirtschaftung zuständig. Die Betreuung der einzelnen Forstreviere obliegt einem Revierförster. Die Zuständigkeiten und Reviere wurden des öfteren verändert. Eine sachgerechte Bewirtschaftung des Waldes bedingt nicht nur das notwendige Fachwissen, sondern erfordert auch nicht unerhebliche Anforderungen an „man power“, wie man heute sagt, also den Einsatz an menschlicher Arbeitskraft und finanziellem Rückhalt. Aus diesem Grunde haben sich einige Waldbesitzer der Gegend in der „Forstbetriebsgemeinschaft Göhlsdorf“ zusammengeschlossen. Sie haben damit ihre Kräfte gebündelt, um so die Bewirtschaftung, wie Holzeinschlag, Pflanzung und Pflege zu bündeln, und um auch die finanziellen Aspekte, wie Versicherung und Fördermittel günstiger zu gestalten.

  1. BVVG – Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH; ein Staatliches Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland mit der Aufgabe, die Verwaltung, Verpachtung und den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR zu vollziehen