Kommunalverfassung

Aus Chronik Groß Kreutz
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Kommunalverfassung Die Kommunalverfassung oder ganz einfach "das Grundgesetz für Gemeinden" ist der rechtliche Rahmen für eine öffentlich rechtliche Körperschaft.[1] Im Kaiserreich galt seit 1806 die Preußische Städteordnung, parallel dazu wurden in Preußischen Landen die sogenannte Bauernbefreiung durchgeführt. Sie erlaubte den Bauern eigenen Grundbesitz , im Grunde genommen galt aber das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten auf dem Lande weiter. Erst mit der Einführung des „Bürgerlichen Gesetzbuches“ am 1. Januar 1900 galten auch auf dem Dorfe die allgemein gültigen Gesetze des BGB. Dorfordnungen gab es schon seit dem Mittelalter. Wann und ob es überhaupt eine schriftliche „Dorfordnung“ in Groß Kreutz gab, ist nicht bekannt. Im Allgemeinen waren die dörfliche Ordnung geprägt vom praktischen Miteinander im Ort unter den Maßgaben des örtlichen Adels. Mit der Zentralisierung der Macht im Staate, insbesondere der Finanzen, wurden in der Weimarer Republik und später unter den Nationalsozialisten die alten Dorfordnungen abgelöst. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die kommunale Selbstverwaltung wieder aufgebaut. In der DDR wurde sie der Staatsdoktrin folgend im Jahre 1957 mit dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ angepasst. Im „Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik“ wurden die rechte und Pflichten in der Selbstverwaltung festgelegt. Am 17. Mai 1990 wurde von der frei gewählten Volksvertretung ein neues „Kommunalrecht der DDR“ geschaffen. Nach dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland passten die ostdeutschen Länder sich dem westdeutschen Kommunalrecht an und schufen eigene verfassungsrechtliche Grundlagen. In Brandenburg gilt die „Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)“ in ihrer jeweils letzten Fassung.






Fußnoten und Weblinks

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf

  1. Wikipedia:Eine Körperschaft ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.