Polizei

Aus Chronik Groß Kreutz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Polizei - Ordnungshüter in Groß Kreutz -

Das ehemalige Dorfgefängnis; Aufn. W.H.s.

Die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, ob im Dorf oder in der Stadt, war schon immer ein Anliegen der jeweiligen Gemeindeoberen, sei es der Gutsherr oder der Amtmann. Seit dem Mittelalter bis Anfang des 19. Jahrhunderts waren auf dem Dorfe die Gutsherrschaft zuständig, egal ob Rittergutsbesitzer mit seiner Patrimonialgerichtsbarkeit, wie in Groß Kreutz, oder der Domänenverwalter des Preußischen Staates auf den landesherrlichen Gütern, sie waren für die Durchsetzung der landesherrlichen Gewalt zuständig. Von den Patrimonialgerichten wurde die Grundgerichtsbarkeit ausgeübt, das hieß also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, wie die Gesindeordnung, und teilweise auch niederes Strafrecht (z. B. Beleidigungen, Raufereien), die vielfach auch an Dorfrichter delegiert wurden. Für Groß Kreutz ist kein Dorfrichter überliefert. König Friedrich Wilhelm I führte 1719 eine Sicherheits- und Verwaltungspolizei ein, die sogenannten „Polizeyausreuther“ (Polizeiausreiter). Ehemalige Militärangehörige, welche aufgrund von fehlender Leistungsfähigkeit aus dem normalen Militärdienst ausgemustert wurden, sollten für die Durchsetzung von Recht und Ordnung sorgen. Durch Verordnung vom 2. Januar 1849 wurde in Preußen die Patrimonialgerichtsbar-keit aufgehoben. 1812 wurde mit königlichem Edikt eine Polizeitruppe nach französischem Vorbild geschaffen. Die Landgendarmerie war militärisch organisiert und bekamen Anweisungen von den Zivilbehörden betreffs der Umsetzung des preußischen Rechts. Das Gendarmeriekorps war unter anderem zuständig für die Unterhaltung ständiger Polizeiwachen, Unterstützung der Zivilbehörden, Gafangenentransporte, Beförderung der behördlichen Post im jeweiligen Landkreis u.a. Mit der Reform vom 1820 wurden Zuständigkeiten und Strukturen neu gegliedert. In einer Zeitungsmeldung vom Januar 1911 wird berichtet, dass der Fußgendarmerie-Wachtmeister Janke von Seiner Majestät dem König das Ehrenzeichen verliehen wurde.[1] Kurz nach Ausbruch der Revolution 1918 wurden die Landgendarmerien dem Innenministerium unterstellt und verloren somit ihren militärischen Status. Die Polizeihoheit war Sache der Länder. Per Verordnung der preußischen Staatsregierung vom 21. Juni 1920 wurde die Landgendarmerie in Landjägerei umbenannt, aus dem Gendarm wurde ein Landjäger. In Groß Kreutz wohnte in der Brandenburger Straße 7 ein Landjäger (Große?). Soweit mir erzählt wurde, gab es im Ort schon seit dem 19. Jh. einen Dorfpolizisten. Zu jedem Ort gehörte damals auch ein „Dorfgefängnis“. Das Bild zeigt das Groß Kreutzer Dorfgefängnis in der Potsdamer Straße. Es wurde Anfang der 50-ziger abgerissen, da auf dem Gelände vor den Behelfsbauten eine landwirtschaftliche Berufsschule mit Versuchsgarten eingerichtet wurde. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde die Polizeihoheit vom Staat ausgeübt. Die Landjägerei wurde abgeschafft und durch Gendarmerien ersetzt. Der Gendarm war jetzt der Dorfpolizist.

In der DDR-Zeit war ein ABV (Abschnittsbevollmächtigter) als staatliches Machtorgan verantwortlich. Seit 19xx wurden zwei Beamte eingesetzt.

Nach der Wende war zuerst die Polizeiwache in Werder und seit 200X die Dienststelle in Brandenburg für den Ort zuständig. Eine permanente Anwesenheit ist nicht mehr vorgesehen. Sprechstunden wurden und werden zu bestimmten Zeiten in den jeweiligen Gebäuden der Gemeindeverwaltung abgehalten. Das Polizeigesetz der DDR wurde durch das „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei“ vom 13. September 1990 abgelöst. Dies wiederum wurde aufgehoben, und durch das Landespolizeigesetze von Brandenburg: vom 11.12. 1991 (GVBl. S. 636) ersetzt. Somit wurde der Polizeiapparat zur Ländersache. Z. Zt. Ist die Polizeidirektion West, in der Magdeburger Landstraße 11, 14770 Brandenburg an der Havel (Landkreise Potsdam- Mittelmark, Havelland, Teltow- Fläming sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam) mit der Polizeiinspektion Brandenburg (Magdeburger Straße 52, 14770 Brandenburg an der Havel) und dem Polizeirevier Brandenburg (gleiche Anschrift) für Groß Kreutz (Havel) zuständig.

  1. Diese Auszeichnung wurde verliehen für ein langjähriges Amtsjubiläum oder für besondere Verdienste von Personen, die aufgrund ihres Ranges für die Verleihung eines Ordens nicht in Frage kamen. In der Regel waren dies untere und mittlere Beamte und Unteroffiziere. lt. Wikipedia