Rettungswesen

Aus Chronik Groß Kreutz
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Die rechtlichen Grundlagen für das Rettungswesen sind im Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz-BbgRettG) in der Fassung vom 14. Juli 2008 (GVBl.I,[Nr.10], S.186) verankert. Die Rettungswache ist in die Räumlichkeiten des vormaligen Stützpunktes der Groß Kreutzer Freiwilligen Feuerwehr in der Brandenburger Straße 3a eingerichtet worden. Die Rettungswache wurde im August 2014 bezogen. Die Groß Kreutzer Rettungswache betreut das Gebiet zwischen der Bundesstraße 1 und der Havel mit exakter Abgrenzung des Versorgungsbereiches zu den Wachen in Werder (Havel), Brandenburg an der Havel und Kloster Lehnin. In jeder Rettungswache des Landkreises wird zur Absicherung des Territoriums ein RTW im 24-Stunden-Dienst an 365 Tagen des Jahres eingesetzt. Einsätze der Groß Kreutzer in 2015: RTW: 930 mal.[1]